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Artikel auf LinkedIn vom 05.05.2026

Automatisierung im Handwerk scheitert selten an der Technik selbst.

Ihre Wirksamkeit entscheidet sich im Zusammenspiel von Technik und den Denk‑ und Arbeitslogiken der Menschen, die mit ihr arbeiten.

Fehler in Arbeitsverträgen, 
die KMU teuer zu stehen kommen können.

Hier findest du die Verlinkung zu meiner 7-teiligen Serie auf LinkedIn. Viel Freude beim Lesen.

Der Einsatzort.

So lautete der Passus im Arbeitsvertrag:

§ „Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen, auch an einem anderen Ort."

Klingt harmlos – kann in der Praxis jedoch problematisch werden.

Den ganzen Artikel findest du hier.

Urlaub verfällt?

Urlaub verfällt, weil man zu lange krank war?

So lautete der Passus im Arbeitsvertrag:

§ „Urlaub verfällt, wenn er nicht bis zum 31.03. des Folgejahres genommen wurde. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht nehmen kann, z.B. weil er während des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt."

Klar formuliert. Eindeutig gemeint. Und trotzdem nichtig.
Warum, erfährst du hier.

Nettolohn und Mindestlohn.

Welchen Unterschied macht eine Nettolohnvereinbarung im Arbeitsvertrag?

Wenn Mindestlohn nicht beim Arbeitnehmer ankommt.

Hier geht es zum Artikel.

Überstunden ohne Vergütungsregelung

So lautete der Passus im Arbeitsvertrag:

§ „Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, auf Anweisung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten."

Kein Wort dazu, ob diese Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Das klingt nach einer Kleinigkeit. Ist es nicht. Irgendwie wird man sich schon einig?!?

Mehr hier.

Geheimhaltung des Gehalts.

So lautete der Passus im Arbeitsvertrag:

§ „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über die Höhe des Entgeltes gegenüber jedermann Stillschweigen zu bewahren."

Klingt nach einer normalen Vertraulichkeitsklausel. Ist es nicht.

Mehr darüber hier.

Strafe bei 
Krankmeldung & 
Nebentätigkeit?

So lautete der Passus im Arbeitsvertrag:

§ „Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Verpflichtungen nach § 7 oder § 9 dieses Vertrages, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes als verwirkt."

Das klingt nach einer klaren Ansage. Ist es rechtlich jedoch nicht.

Hier kannst du mehr dazu lesen.

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